Müssen wir eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Nicht jede Erbsituation führt unmittelbar zu einem Verkauf. Ob Sie verkaufen, behalten oder zunächst weitere Punkte klären sollten, hängt von Ihren Zielen und der konkreten Situation ab. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Fristen, etwa bei einer möglichen Erbausschlagung oder einer erbschaftsteuerlichen Anzeige.
Was ist, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Notieren Sie zunächst, worüber genau Uneinigkeit besteht: Verkauf, Nutzung, Wert, Zeitpunkt oder etwas anderes? Bei einer Erbengemeinschaft wird der Nachlass grundsätzlich gemeinschaftlich verwaltet (§ 2038 BGB). Über Nachlassgegenstände können Miterben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB); die Rechtsprechung lässt bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen Ausnahmen zu. Welche Maßnahme im Einzelfall zulässig ist, sollte eine befugte Fachperson klären.
Brauche ich in jedem Fall einen Erbschein?
Nein, die Frage lässt sich nicht pauschal bejahen. § 35 Grundbuchordnung sieht für bestimmte Nachweise der Erbfolge auch andere Unterlagen vor, etwa bestimmte öffentliche Verfügungen von Todes wegen mit Eröffnungsniederschrift. Welche Dokumente im konkreten Fall ausreichen, prüft die zuständige Stelle.
Was kann ich tun, solange Unterlagen fehlen?
Sie können vorhandene Informationen sortieren, die Beteiligten festhalten und konkret benennen, welcher Nachweis oder welche Entscheidung noch aussteht. Auf dieser Basis ist später leichter erkennbar, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.